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  • Wohlstand genießen bedeutet nicht zwingend alles besitzen zu müssen

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  • Wein und ein gutes Buch genießen und entspannen

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  • Mit zunehmendem Lebensalter  wird Zeit zum wertvollsten Gut

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Die Erbengeneration zahlt hohe Steuern - Steuern vermeiden beim Schenken und Vererben

istockphoto-panorios

Nach einer Postbank-Studie nimmt das Volumen der hinterlassenen Vermögen bis 2020 jährlich auf 330 Milliarden Euro zu. Fast drei Viertel des vererbten Vermögens besteht dabei aus Immobilien. Bei größeren Vermögen, sind die Erbschaftsfreibeträge schnell ausgeschöpft. Die Freibeträge für Ehepartner mit 500.000 € und Kinder mit 400.000 € bieten nur einen begrenzten Spielraum. Bei sonstigen Personen mit einem Freibetrag von nur 20.000 € und entsprechend hohen Steuersätzen, fallen oft große Teile eines Erbes der Steuer zu Opfer. Experten gehen davon aus, dass die Freibeträge für die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer in Zukunft reduziert werden bzw. die Erbschaftssteuersätze ansteigen. Dabei wird mit der Schenkungs- und Erbschaftsteuer bereits versteuertes Geld nochmals mit Steuern belastet.

Vermögensweitergabe und Schenkungen strategisch planen und keine Erbschaftssteuer bezahlen

Durch frühzeitige kluge Planung und den Einsatz gesetzeskonformer Gestaltungsmöglichkeiten beim Schenken und Vererben kann vorhandenes Vermögen in vielen Fällen ohne Verluste weitergegeben werden. Gerade Schenkungen sind eine viel zu wenig genutzte Chance, um Stück für Stück Vermögenswerte zu übertragen. Vor allem können diese Schenkungsfreibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Sind diese 10 Jahre zu lange, haben wir Konzepte, um große Vermögenswerte früher und steuerneutral zu übertragen. Wir arbeiten in diesem Bereich eng mit spezialisierten Anwälten und Steuerberatern zusammen. Mit der entsprechenden Gestaltung ist es möglich selbst große Vermögen innerhalb eines kurzen Zeitraumes verlustfrei weiterzugeben.

Einzigartige und flexible Lösungen zur Sicherung und Weitergabe von Vermögen

Stellen Sie sich vor, Sie können Teile ihres Vermögens bereits heute optimal auf Schenkungen und zukünftige Erbfälle vorbereiten. Nehmen wir an Sie verkaufen eine Immobilie und erhalten dafür einen Erlös von 500.000 €. Nun nutzen Sie eines unserer Modelle und investieren dieses Geld in besonders sichere und rentable Sachwerte. Diese erwirtschaften auch im aktuellen Umfeld beachtenswerte Erträge von 4-8 % pro Jahr. Bereits nach 4-6 Jahren haben Sie die Option diese 500.000 € zu verschenken oder zu vererben und es werden davon nur etwa 10 %, also nur 50.000 € ihrer Freibeträge verbraucht. Falls Sie dieses Vermögen zu diesem Zeitpunkt noch nicht weitergeben möchten, können Sie auch Teile davon schenken oder sie können abwarten bis der Erbfall eintritt. Damit beanspruchen sie mit diesem Teil ihres Vermögens nur einen minimalen Teil der Freibeträge der Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer und können diese für andere Vermögenswerte nutzen. Gerade diese Flexibilität ist für viele unserer Mandanten besonders wertvoll.

Zwei Fallbeispiele für unser Lösungskonzept zur Reduzierung der Erbschaftssteuer

Fall 1: Herr und Frau Tüchtig sind beide 60 Jahre alt und haben eine Tochter, an welche das Vermögen weitergegeben werden soll. Das aktuelle Gesamtvermögen beträgt 2.500.000 €. Nach Abzug des Freibetrages von 400.000 € sind 2.100.000 € mit einem Erbschaftssteuersatz von 19 % zu versteuern. Somit sind 399.000 € Erbschaftssteuer fällig. Schwierig wird es oft, wenn das Erbe überwiegend in Immobilien investiert ist, die dann unter Zeitdruck zu verkaufen sind.

Fall 2: Frau Fleißig und Herr Frei sind seit 15 Jahren ein Paar jedoch nicht miteinander verheiratet. Beide haben keine Kinder und sind sich einig, dass der Partner jeweils das Vermögen des Erstversterbenden erben soll. Überraschend verstirbt Frau Fleißig und hinterlässt Herrn Frei ein Gesamtvermögen von 2.500.000 €. Nach Abzug des Freibetrages von 20.000 € sind 2.480.000 € mit einem Erbschaftssteuersatz von 30 % zu versteuern. Somit sind 744.000 € Erbschaftssteuer fällig.

In beiden Fällen kann unser Konzept den Erben bis zu 90 % der Erbschaftssteuer einsparen.

Nutzen Sie Nießbrauch mit Wertpapiervermögen - wir haben intelligente Gestaltungsmöglichkeiten

Nießbrauchregelungen sind aus der Übertragung von Immobilienvermögen weit verbreitet und bekannt. Kaum bekannt und deutlich flexibler sind die Vorteile bei der Schenkungs- und Erbschaftsteuer, die eine Schenkung mit der Einräumung eines Nießbrauchvorbehalts an Wertpapiervermögen im Rahmen einer Honorarpolice bietet. Dieser ist nach §§ 1068 ff. BGB geregelt und ermöglicht bei Vermögen ab 1 Mio. Euro sechs- bis siebenstellige Eurobeträge an Steuereinsparungen. Sprechen Sie uns an, um mehr darüber zu erfahren.

Frühzeitig das nicht Planbare vorbereiten

Verständlicherweise beschäftigt sich niemand gerne damit, dass das Leben einmal zu Ende geht. Wer vermeiden möchte bereits versteuertes Geld im Erbfall noch einmal zu versteuern, sollte frühzeitig die Weichen stellen. Während Steuerberater und Anwälte die steuerlichen Regelungen im Bereich der Schenkung und Vererbung gut kennen, sind die Lösungskonzepte der Win-win Consult KG oft kaum bekannt. Melden Sie sich gerne bei uns um in einem ersten kostenfreien Gespräch mehr darüber zu erfahren.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin oder ein Telefonat unter Telefon 06221-7570690.

Ihr Michael Rehberger