Den gewünschten Lebensstil
zu führen bedeutet Freiheit
Generationen verbinden
Wohlstand genießen bedeutet nicht
zwingend alles besitzen zu müssen
Wein und ein gutes Buch
genießen und entspannen
Mit zunehmendem Lebensalter
wird Zeit zum wertvollsten Gut
Feiern darf man auch
die kleinen Dinge im Leben
Der Nießbrauchs Vorbehalt bei Immobilien ist vielen bekannt und wird regelmäßig umgesetzt. Doch fast niemand kennt den Nießbrauch bei der Übertragung oder Schenkung von Wertpapieren. Dabei bietet gerade diese Möglichkeit viele Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten. Es ist so möglich, hohe Beträge schenkungssteuerfrei zu übertragen und dennoch Zugriff auf das Kapital und die Erträge zu haben. Durch eine kluge Gestaltung des Nießbrauch-Vertrages kann das geschenkte Vermögen auch ganz oder teilweise wieder zurückgeholt werden, wenn ungeplante Entwicklungen eintreten. Dafür enthält der Nießbrauchvertrag ein Rückabwicklungsrecht für denkbare Eventualitäten, wie beispielsweise Heirat mit einem unerwünschten Güterstand, Mitgliedschaft in einer Sekte, psychische Erkrankungen und viele mehr.
Eine Familie mit 2 Kindern kann über 6 Millionen € steuerfrei schenken
Desto früher Vermögen per Nießbrauch übertragen wird, desto höher sind die Vorteile. Durch eingebaute Rückabwicklungsrechte behält der Schenker die Kontrolle und den Zugriff auf das Vermögen. In der folgenden Tabelle sehen Sie, dass bei einem Alter der Eltern von 55 Jahren ein Vermögen von über 6 Millionen € steuerfrei auf die Kinder übertragen werden kann.
Lösungen für unerwartete Liquiditätsengpässe oder Schwankungen an den Kapitalmärkten
Ist ein Nießbrauchnehmer auf regelmäßige Entnahmen angewiesen, können die Schwankungen an den Kapitalmärkten ein Problem darstellen. Doch auch für diesen Fall, gibt es die Möglichkeit aus dem Vermögen die benötigten Erträge zu entnehmen.
Maximale Vorteile durch den Einsatz einer Versicherungspolice für den Nießbrauch
Erst durch den Einsatz einer speziellen Versicherungspolice können im Vergleich zu einem reinen Depotübertrag, alle Vorteile maximal ausgeschöpft werden. Hierbei ist jedoch wichtig, dass die Police eine sehr günstige und transparente Kostenstruktur hat. Da im Depot die Kapitalerträge nicht jährlich, sondern erst bei einer Entnahme besteuert werden, ergeben sich hohe Mehrerträge durch Zinseszinseffekte. Diese Steuervorteile summieren sich über längere Zeiträume oft auf siebenstellige Beträge gegenüber einem Depot! Da nur wenige Steuerberater dieses Modell kennen, vernetzen wir Ihren Steuerberater gerne mit unseren Spezialisten. So wird eine optimale rechtliche und steuerliche Gestaltung sichergestellt.
Die Schenkung eines Depots per Nießbrauch ist besonders wichtig, wenn der Beschenkte nur geringe Schenkungs-Freibeträge hat
Abhängig von dem Verwandtschaftsgrad und der Erbschaftssteuerklasse, können in vielen Fällen nur 20.000 € steuerfrei geschenkt werden. Umgekehrt ist bei hohen Vermögenswerten auch der Freibetrag von 400.000 € für Kinder schnell ausgeschöpft.
Erfahren Sie mehr wie hoch Ihre Schenkungssteuer Ersparnis ausfallen kann
Ein Nießbrauchrecht an einer Police ermöglicht die freie Gestaltung ihrer Anlagestruktur. D.h. sie entscheiden in welchen Anteilen Aktien oder Anleihen eingesetzt werden. Neben einer beachtlichen Reduzierung der Schenkung- bzw. Erbschaftssteuern und verringern Sie die Kapitalertragssteuer über die Laufzeit drastisch. Dennoch behalten sie die Verfügungsgewalt und die Festlegung der Vermögensstruktur über das geschenkte Vermögen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um gemeinsam individuelle und kluge Lösungen zu entwickeln. Sie erreichen uns unter Telefon 06221-7570690 oder senden eine E-Mail mit dem Stichwort „Nießbrauch beim Depot“ an info@win-win-consult.de.