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  • Mit zunehmendem Lebensalter  wird Zeit zum wertvollsten Gut

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  • Feiern darf man auchdie kleinen Dinge im Leben

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Sie zahlen hohe Steuern und wollen Ihre Steuerlast reduzieren? Mit Photovoltaikanlagen können Sie das tun und gleichzeitig einen sinnvollen Beitrag für die Umwelt leisten

Solarkraftwerk zur Steuerreduzierung

Bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten können steuerlich für das Vorjahr über den IAB (Investitionsabzugsbetrag) geltend gemacht werden

Wer in die Solarmodule einer Photovoltaik-Anlage investiert, profitiert nicht nur von etwa 6 % Ertrag nach Kosten durch die erzeugte Solarenergie. Neben einem sinnvollen Beitrag für die Umwelt, sind es für Menschen mit hohem Einkommen beachtliche Steuervorteile, welche eine derartige Investition so interessant machen. Schon im Jahr vor dem tatsächlichen Kauf der Photovoltaik-Anlage kann ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) in Höhe von 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Ein Beispiel: eine Familie hat ein zu versteuerndes Einkommen von 180.000 €. Es soll nun eine Solaranlage für einen Kaufpreis von 200.000 € gekauft werden. Davon 50 % entspricht 100.000 €, die nun im Jahr vor dem Kauf der Anlage vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Somit müssen nun nur noch 80.000 € versteuert werden und es erfolgt eine hohe Steuerrückzahlung. Dabei können je nach Bonität und Sicherheiten 75 % bis 100 % des Kaufpreises der Solaranlage zu den aktuell günstigen Zinsen finanziert werden.

Weitere Sonderabschreibungen und Gestaltungen sind möglich

Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten lassen sich als Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Einkommensteuergesetz steuermindernd absetzen. Das ist vor allem dann interessant, wenn die Einkünfte des Steuerpflichtigen im Jahr des Abzugs hoch sind. Nach der Anschaffung winken weitere Steuervorteile in Form einer zusätzlichen Sonderabschreibung von bis zu 20 Prozent, die auf das laufende Jahr bzw. 4 Folgejahre verteilt werden können. Der verbleibende Wert wird über die normalen Abschreibungen über 20 Jahre verteilt.

Ein Solarkraftwerk kann steuerfrei an Kinder oder andere Personen geschenkt werden

Als eigener Gewerbebetrieb zur Erzeugung von Strom, können die Verschonungsregeln beim Schenken dieses Gewerbes genutzt werden. Damit ist es möglich Solarkraftwerke erbschaftssteuerfrei zu verschenken und zu vererben.

Die Montage, Technik und Wartung der Solaranlage sin wichtig und die Verträge müssen alle steuerlichen Anforderungen erfüllen

Es ist aber genauso wichtig, darauf zu achten, dass die wirtschaftlichen Rahmendaten und die Technik der Solaranlagen sowie die Wartung einen langfristigen und reibungslosen Betrieb gewährleisten. Eine Investition nur wegen der Steuervorteile zu tätigen, war noch nie eine gute Entscheidung. Als Betreiber von Photovoltaik-Anlagen werden Sie steuerlich zum Unternehmer, was wichtig ist für die Anerkennung des IAB. Leider werden hier in der Praxis viele Fehler gemacht die am Ende teuer werden können. Wird der Fehler erst bei einer späteren Betriebsprüfung bemerkt, ist es zu spät.

Hohe Renditen ohne den Einsatz von Eigenkapital

Wenn die Rahmendaten stimmen, müssen Sie als Anleger durch die Steuerrückflüsse kein oder nur minimales eigenes Kapital investieren. Über die Erträge der Solarmodule ist das Darlehen nach etwa 16 - 18 Jahren getilgt und es fließen Ihnen dann für weitere Jahre bzw. Jahrzehnte die kompletten Erträge zu. Sie haben das Dach auf dem die Anlage montiert ist für 30 Jahre gepachtet und können danach mit dem Besitzer über eine Verlängerung sprechen. Ihre Einnahmen sind durch das EEG für 20 Jahre gesichert. Ein umfangreicher Versicherungsschutz sichert Sie gegen unplanbare Risiken ab. Kennen Sie vergleichbare Investitionsmöglichkeit?

Fazit

Mit Solarkraftwerken können Sie eine hoch rentable und sichere Investition tätigen und dabei etwas sinnvolles für unseren Planten beitragen. Das trifft nur dann zu, wenn Sie die richtigen Partner haben. Dazu kommen die Gestaltungsmöglichkeiten und Steuerrückflüsse über den Investitionsabzugsbetrag. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Weitere Details finden Sie hier - weiter Informationen

Michael Rehberger